Verbindung zur Quelle… Die Betriebsvorschrift für das verbindliche Energieeffizienzregime, die unter anderem Energieunternehmen dazu verpflichtet, quantifizierte Maßnahmen zur rationellen Energienutzung zu ergreifen, im Wert von mehreren zehn Millionen Euro, im Amtsblatt veröffentlicht (1242B/11-4-2017), wie das Umweltministerium gestern mitteilte – Energie. Zu den Durchsetzungsregelungen gehören Maßnahmen, die Energieunternehmen zwingen (Erdölprodukte, Strom usw.) Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Häusern umzusetzen, in Einrichtungen des tertiären und industriellen Sektors, sowie in Pkw und Lkw. Die Maßnahmen sind in Sensibilisierungsmaßnahmen und technische Maßnahmen zur Energieeffizienz unterteilt. Die Sensibilisierungsmaßnahmen betreffen Verhaltensmessungen und die rationelle Energienutzung durch Endverbraucher sowie technische Maßnahmen in Werken, wie z.B. Isolierung, Haushaltsgeräte-Upgrade usw. Energieeffizienzmaßnahmen werden in Umsetzung einer relevanten europäischen Richtlinie ergriffen.
