Das Arbeitsministerium informiert angesichts der außergewöhnlichen Wetterphänomene über die in der Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und hebt Folgendes hervor:
-Arbeitsplätze müssen während der gesamten Arbeitszeit eine Temperatur haben, die der Art der Arbeit und der dafür erforderlichen körperlichen Anstrengung entspricht., immer unter Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen der Jahreszeiten.
-Sofern die Mitarbeiter in Nebenjobs beschäftigt sind, Diese müssen so angeordnet sein, dass die Arbeitnehmer vor Witterungseinflüssen geschützt sind und nicht der Gefahr eines Ausrutschens oder Sturzes ausgesetzt sind
– Wird den Mitarbeitern gewährt, in Fällen, in denen dies eine persönliche Schutzausrüstung erfordert oder zum Schutz vor Kälte.
