„Grüner Ring“ von 3 September

Ohne Verzögerung und gemäß den Plänen der Vorgängerregierung, ab Montag 3 September wird der „Grüne Ring“ umgesetzt (KYA 16229, GAZETTE 1467 ihr 3.5.2012) im Zentrum von Athen.

Der neue Ring verändert das aktuelle Zählersystem, Der wichtigste Eingriff war das Verkehrsverbot für alte Lastkraftwagen und Busse in Athen, mit dem Ziel, die Qualität der Atmosphäre zu verbessern. Zur Umsetzung des KYA ging der HYPEKA eine Konsultation mit den mitzuständigen Ministerien voraus, Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Infrastruktur, Transport & Netzwerke und öffentliche Ordnung & Bürgerschutz, die ihr Einverständnis zum Ausdruck brachten.

Ausführlich, Die wichtigsten umgesetzten Maßnahmen sind die folgenden:

– Die rotierende Einfahrt der Fahrzeuge in den Kleinen Ring gilt unverändert wie gewohnt (mit dem Ungerade-Gerade-System).

– Darüber hinaus ist der Verkehr auf dem Kleinen Ring ohne Einschränkung für Pkw und Lkw gestattet 2,2 Tonnen, solange es sich um Euro-Technologie handelt 5 oder später – ob einfach oder hybrid- und da sie weniger Kohlendioxid ausstoßen als 140 g/km. Speziell für Hybrid- und Gasfahrzeuge aus dem Bauwesen, Auch die Verbreitung von solchen mit Euro-Technologie ist erlaubt 4, solange sie weniger Kohlendioxid ausstoßen als 140 g/km.

– Der Verkehr auf dem großen Ring ist für Busse und LKWs verboten 2,2 Tonnen, erste Marktzulassung in Griechenland zuvor 1 Januar 1990. Für eine Übergangsfrist von einem Jahr (aus 1.1.2012.-1.1.2013) Das oben genannte Verbot gilt für die oben genannten Fahrzeuge, die zuvor erstmals in Griechenland zugelassen wurden 1/1/1984.
Dieses Verbot gilt nicht für die Neue Nationalstraße Athen-Lamia, Kifisou Avenue und Athens Avenue, von der Kifisou Avenue und weiter westlich.

– Das Datum des 1. Januar 1990 verlängert sich automatisch um ein Jahr, jedes neue Kalenderjahr, so dass Fahrzeuge, die älter als sind, jedes Mal verboten sind 22 Jahre.

Fahrzeuge, die im „Grünen Ring“ frei verkehren dürfen, werden von der Verkehrsbehörde ausschließlich auf der Grundlage der Zulassungsbescheinigung kontrolliert, in der die Emissionsgrenzwerte aufgeführt sind, Bei Verstößen werden Strafen für den Verstoß nach sich gezogen.

Die konkrete Entscheidung der HYPEKA wird im Geiste des Respekts und des Vertrauens in die Verantwortung der Bürger getroffen, den er dazu aufruft, den „Grünen Ring“ umzusetzen und zu bewachen. Die HYPEKA arbeitet eng mit dem Ministerium für Infrastruktur zusammen, Transport & Δικτύων προκειμένου να γίνεται η έκδοση του «πράσινου σήματος» ηλεκτρονικά. Die Vergabe dieses Hilfszeichens wird so erfolgen, dass zeitraubende Verfahren vermieden werden und die Bürger des ganzen Landes es sofort und einfach erhalten können. Die Verfahren zur kostenlosen Ausstellung des Sonderabzeichens werden in einem Monat abgeschlossen sein und es wird eine entsprechende Ankündigung geben.

In jedem Fall erfolgt die Zertifizierung des Verstoßes gegen den „Grünen Ring“ auf der Grundlage der Zulassungslizenz für das „Grüne Fahrzeug“., Dies bleibt das gesetzliche Kontrollkriterium der Verkehrsbehörden.
Ohnehin, es wird darauf hingewiesen, dass von 3 September, wenn der „Grüne Ring“ eingeführt wird, werden die Strafen für Verstöße gegen diesen die gleichen sein wie die Strafen für Verstöße gegen den bestehenden Ring.

Quelle : sport-fm.gr