Mit einer sehr wichtigen Entscheidung des Oberlandesgerichts München
Ein großer Gewinn, leider nur im kulturellen Kontext gab Zypern sie nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts München an die Kirche von Zypern zurück 173 kirchliche Reliquien, wie zum Beispiel Bilder, Mosaik, Wandgemälde usw. ein. die aus Tempeln und Klöstern in den besetzten Gebieten gesammelt worden waren, vom türkischen Antiquar Aydin Dickmen.
Dies ist ein Fall, der seit fünfzehn Jahren anhängig ist, da Dickman es geschafft hat, durch juristische Tricks – teilweise natürlich – davon zu überzeugen, dass die Erbstücke ihm gehörten (!), also verlangte er eine Gegenleistung 6 Million. Euro. Aber entscheidend, war die Meinung des deutschen Professors für Byzantinistik Herrn. Johannes Dekker, der bewies, dass es sich bei den Reliquien um Werke zypriotischer Hagiographen handelte.
Beachten Sie jedoch, dass alle aus den Händen des türkischen Antiquars beschlagnahmten Werke waren 232 aber die 60 sie bleiben weiterhin in Deutschland, da es sich bei den meisten um Antiquitäten handelt, wofür Herr. Decker kann dazu keinen Kommentar abgeben.
Dikmens größte Plünderung fand in den Fresken der Kirche Agios Euphemianos in Lysi statt, die von der Menil-Stiftung in Texas gekauft wurden, aber letztes Jahr konnten sie nach Zypern zurückgegeben werden, ebenso wie die Wandmosaike aus der Kirche Panagia Kanakaria in Lythrangomi aus dem 6. Jahrhundert.
Zu den zurückgegebenen Werken gehören jedoch auch Mosaikstücke aus der Panagia Kanakaria, Fragmente von Fresken aus der Panagia Absinthiotissa in Synghari, wie der Kopf des Heiligen Ignatius, auch Herzschmerz, Fresken aus der Kirche Panagia Pergameniotissa in Akanthou, aus dem 12. Jahrhundert, Fresken aus der Kirche Agia Solomoni aus dem 9. Jahrhundert und aus der Kirche Antiphonitis (ca. 1200 und Ende des 15. Jahrhunderts.) sowie zahlreiche Bilder und alte Manuskripte.
„Das sind Werke, die aus etwa fünfzig verschiedenen geplünderten Tempeln im türkisch besetzten Zypern stammen.“, die vollständig identifiziert wurden, Leider konnte ein großer Teil von ihnen aufgrund unvollständiger Akten nicht vollständig identifiziert werden.“, berichtet von der Delegation der Kirche von Zypern bei der Europäischen Union.
Darüber hinaus muss Dickmen mit der gleichen Entscheidung des Berufungsgerichts ca. 1800 zur Kirche von Zypern zurückkehren 90 Tausende Euro, der zusammen mit den Erbstücken in seiner Wohnung in München von der Bayerischen Polizei beschlagnahmt worden war 1997.
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Quelle : tovima.gr
